Haushaltssatzung der Gemeinde Elchingen für das Haushaltsjahr 2020

Nachstehend wird die in der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Elchingen für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art. 65 Abs. 3 der
Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt gemacht.


Das Landratsamt Neu-Ulm als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.02.2020 (Az.: 21-9411.11/P) die Haushaltssatzung genehmigt.


Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Elchingen, Pfarrgäßle 2, Zimmer 6 (Kämmerei), innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.


Haushaltssatzung der Gemeinde Elchingen (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2020


Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Elchingen folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im


- Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.145.250 EUR


und im


- Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.475.860 EUR ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


1. Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 335 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 325 v.H.


2. Gewerbesteuer 325 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

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