Nachstehend wird die in der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Elchingen für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art. 65 Abs. 3 der
Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Neu-Ulm als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.02.2020 (Az.: 21-9411.11/P) die Haushaltssatzung genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Elchingen, Pfarrgäßle 2, Zimmer 6 (Kämmerei), innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Elchingen (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Elchingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
- Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.145.250 EUR
und im
- Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.475.860 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 335 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 325 v.H.
2. Gewerbesteuer 325 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.