Viele Hundebesitzer sind vorbildlich und entsorgen die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners in einer mitgebrachten Tüte oder benutzen hierzu Plastikbeutel aus den von der Gemeinde an zahlreichen Stellen im Ort aufgestellten Spenderboxen. Doch leider sehen auch viele Hundehalter gleichgültig darüber hinweg, wenn ihr Hund zum wiederholten Male vor der Gartentür des Nachbarn oder tagtäglich auf dem Bürgersteig, der von vielen Passanten benutzt wird, sein Geschäft verrichtet (wie z.B. in Unterelchingen in der Hauptstraße, Ecke Lange Straße). Öffentliche Grünflächen und selbst Kinderspielplätze und Grünflächen vor Kindergärten sind beliebte Hundetoiletten. Regelmäßig rufen verärgerte Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung an und beklagen sich über die zunehmenden Verunreinigungen der öffentlichen Wege und Plätze durch Hundekot. Für die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes ist es auch eine Zumutung, bei der Grünanlagenpflege alle paar Meter in einen Kothaufen zu treten.
Mit etwas gutem Willen lässt sich dieses Ärgernis vielleicht nicht immer ganz vermeiden, aber zumindest reduzieren. Man kann auch seinen Hund dahingehend erziehen, dass er nicht überall sein Geschäft verrichten kann.
Ein zunehmendes Problem ist auch der Katzenkot. In privaten Gärten, im Sand von öffentlichen Spielplätzen und häufig sogar in den Erdgräbern auf den Friedhöfen vergraben die Tiere ihre Hinterlassenschaft und der ahnungslose Gärtner greift oder tritt hinein.
Abschließend dürfen wir noch auf die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, in der auch das Verbot der Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch Hundekot geregelt ist, hinweisen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden kann.